NRW fördert Schutz und Pflege von Denkmälern
Ziel und Gegenstand
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Schutz und die Pflege von Denkmälern.
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz einer Sache erforderlich sind.
Unterstützt werden auch:
–
Bauaufnahmen, Schadensuntersuchungen, restauratorische (Vor-)Untersuchungen sowie Nutzungs- und Finanzierungskonzepte,
–
Maßnahmen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen innerhalb eines festgelegten Denkmalbereiches, die zur Erhaltung des geschützten Erscheinungsbildes erforderlich sind,
sofern diese auf Verlangen der Denkmalbehörde anzufertigen bzw. durchzuführen sind.
Die Geltungsdauer des Runderlasses wurde am 10.01.2018 verlängert
Link zur Förderdatenbank: Link zu Förderung Denkmalpflege NRW
Wenn Sie über Neuheiten zum Thema informiert werden möchten, dann klicken Sie oben bitte auf den "Abonnieren"-Knopf
Direktkontakt:
hans.daams@hajuveda.solutions
oder
michael.robrecht@ixtronics.com
Kommentare
Kommentar veröffentlichen